Auszug aus der Geschäftsordnung ( § 19 ) Absatz 1 bis 4 ( einstimmig beschlossen am 5.11.2010 )
( 1 ) Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Freundschaftskreis Daten vom Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
( 2 ) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der
Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes BDSG bzw. der kirchlichen Datenschutzordnung KDO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.
( 3 ) Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung des Sport- und Spielbetriebes, die üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen in der Presse, im Internet sowie Aushänge am "Schwarzen Brett". Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung
( z. B. Übermittlung an Dritte ) ist nicht zulässig.
( 4 ) Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Homepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitgliedes werden von der Homepage des Vereins entfernt.